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   RG, 13.03.1908 - V 48/08   

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https://dejure.org/1908,401
RG, 13.03.1908 - V 48/08 (https://dejure.org/1908,401)
RG, Entscheidung vom 13.03.1908 - V 48/08 (https://dejure.org/1908,401)
RG, Entscheidung vom 13. März 1908 - V 48/08 (https://dejure.org/1908,401)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann sich eine politische Körperschaft wegen einer gegen sie gerichteten Beleidigung der erhobenen öffentlichen Klage als Nebenklägerin auschließen? 2. Liegt in der von ihr erteilten Ermächtigung zur Strafverfolgung zugleich ein Strafantrag der Mitglieder dieser ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 41, 168
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 15.01.1958 - 4 StR 627/57
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  • BGH, 26.10.1965 - 1 StR 394/65

    Überfall einer Frau zur Erzwingung von Geschlechtsverkehr - Mittäterschaft bei

    Die an sich statthafte Rüge einer Unzulässigkeit der Nebenklage (RGSt 41, 168; 59, 126-128; 66, 346) gegenüber dem Beschwerdeführer Hans N. kann nicht durchgreifen.
  • OLG Karlsruhe, 19.02.1981 - 3 Ss 302/80

    Verhinderung eines Schöffen; Willkür bei der Entbindung eines Schöffen;

    Die Verfahrensrüge, mit der geltend gemacht wird, das Urteil sei schon deswegen fehlerhaft, weil die Nebenklage zu Unrecht zugelassen worden sei, ist statthaft (RGSt 41, 168, 173; 59, 126, 127; 66, 346, 347; BGH bei Kirchhof GA 1954, 365;; …
  • BGH, 01.12.1953 - 1 StR 452/52

    Rechtsmittel

    Ansprüche der ändern 7 Nebenkläger gegen ihn bestehen nach dem Schuldspruch nicht (vgl. RGSt 41, 168, 173).
  • BGH, 10.10.1951 - 4 StR 787/51

    Rechtsmittel

    Aber auch bei einer Strafverfolgung wegen einfacher Körperverletzung (§ 223 StGB) wurde sich der Antrag auf Zulassung der Nebenklage als unzulässig erweisen: die Ausübung eines Antragsrechts für den Verunglückten (§ 65 Abs. 2 StGB in Verbindung mit § 1685 Abs. 1 BGB; Bl 8 R, 46 d.A.) ist schon wegen dessen Ablebens nicht mehr möglich (RGSt 57, 240 f; RG JW 1928, 3049, 20; 1930, 1003, 20; vgl auch § 402 StPO); überdies würde die Gesuchstellerin nicht innerhalb der gesetzlichen Frist (§ 61 StGB) Strafantrag gestellt und sonach das Recht auf Erhebung einer Privatklage verwirkt haben (RGSt 41, 168, 176; 65, 125, 130; 66, 30; 69, 247; RG Recht 1912 Nr. 3307); die Erklärungen, die die Gesuchstellerin im Laufe des Ermittlungsverfahrens zu den Gerichtsakten abgegeben hat (Bl 8 R, 21 f) können nicht als Strafantrag gewertet werden.
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